1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Coaching-, Beratungs-, Workshop-, Seminar- und Prozessbegleitungsleistungen der Libellenkönigin GmbH, handelnd unter den Marken „Blissify“ und „Blissify Vet“ (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
(2) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
(3) Der Anbieter behält sich inhaltliche, methodische oder organisatorische Änderungen vor, sofern diese das vereinbarte Leistungsziel nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Beratungs- und Coachingleistungen gelten als erbracht, wenn die vereinbarten Inhalte durchgeführt sowie Analysen, Empfehlungen oder Konzepte dargelegt wurden. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig und spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn zu zahlen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 288 Abs. 2 BGB).
(5) Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten werden – sofern vereinbart – gesondert berechnet.
5. Terminbindung und Ausfall und Sonderregelungen
5.1 Verbindlichkeit der Buchung
(1) Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Leistungszeitraum verbindlich reserviert. Der Anbieter hält hierfür entsprechende personelle und zeitliche Kapazitäten exklusiv vor.
(2) Eine ordentliche Kündigung oder Stornierung gebuchter Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Nimmt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin ganz oder teilweise nicht wahr oder sagt diesen ab, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Der Vergütungsanspruch bleibt in voller Höhe bestehen.
5.2 Ausnahme: Einzelcoaching im Krankheitsfall
(1) Einzelcoaching-Termine können ausschließlich im nachgewiesenen Krankheitsfall verschoben werden, sofern die Absage spätestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.
(2) Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
(3) Ein Anspruch auf weitere Kulanzregelungen besteht nicht.
5.3 Sonderregelung für Retreats
(1) Für Retreats ist eine Stornierung ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat (z. B. nachgewiesene schwere Erkrankung oder behördliche Anordnung).
(2) Die Stornierung muss spätestens drei Monate vor Beginn des Retreats schriftlich erklärt werden.
(3) Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung ausgeschlossen.
(4) Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur im vorgenannten Ausnahmefall. In allen anderen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
5.4 Pakete, Workshops, Vor-Ort-Tage
Für Workshops, Team-Offsites, Vor-Ort-Tage sowie gebuchte Paketleistungen ist eine Stornierung oder Terminverschiebung ausgeschlossen. Nicht wahrgenommene Leistungen verfallen ersatzlos.
5.5 Abruffrist für Coachingkontingente
(1) Gebuchte Coachingkontingente oder Stundenpakete sind innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsschluss vollständig abzurufen.
(2) Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht in Anspruch genommene Leistungen ersatzlos.
5.6 Absage durch den Anbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse) zu verschieben.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden auf einen Ersatztermin angerechnet.
(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
6. Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Mitarbeitende für vereinbarte Termine freigestellt sind.
7. Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet.
8. Urheberrecht
(1) Sämtliche im Rahmen der Leistung überlassenen Konzepte, Unterlagen, Präsentationen und Methoden bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
(2) Eine Weitergabe oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
10. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(Stand: März 2026)